Sportstättenbeleuchtung

Sportstättenbeleuchtung

Perfekte Ausleuchtung von Sportstätten und Spielfeldern mit MH-Flutlichtanlagen
Flutlichtanlagen sind für Sportstätten jeder Größe unverzichtbar, von großen Stadien bis hin zu lokalen Vereinen. Obwohl LED-Lösungen sehr beliebt sind, bieten sie nicht immer die beste Investitionsrendite für jede Anlage. Aus diesem Grund produzieren und liefern wir weiterhin hochwertige Halogen-Metalldampflampen (MH) unter unserer Marke BLV STATURION®. Diese Lampen, die in unserem eigenen Werk hergestellt werden, sind nach wie vor die ideale Wahl für Ersatzbeschaffungen, Modernisierungen und kostengünstige Alternativen zu LED-Flutlicht - sie bieten zuverlässige Leistung ohne hohe Vorabinvestitionen.

Halogen-Metalldampflampen (MH)
Was sie nach wie vor so populär macht

Halogen-Metalldampflampen werden seit Mitte der 1960er Jahre eingesetzt, sind bis heute weit verbreitet und gehören zur Gruppe der Hochdruck-Entladungslampen.
Ihre anhaltend hohe Popularität ist insbesondere auf ihre hervorragende photometrische Leistung zurückzuführen: Sie bieten einen extrem hohen Lichtstrom von bis zu 230.000 lm, eine sehr wirtschaftliche Lichtausbeute von bis zu 115 lm/Watt und einen ausgezeichneten Farbwiedergabeindex (Ra / CRI) von bis zu 90 im Vergleich zu anderen Entladungslampen.

All dies macht sie zu einer perfekten Alternative zur LED-Beleuchtung für Sportplätze, die beispielsweise kürzere Anschaltzeiten haben und eine jährliche Beleuchtungsdauer von ca. 400 - 500 Stunden nicht übersteigen. Oder für Vereine, die einen hochwertigen Lampenwechsel bei bestehenden Anlagen benötigen oder für die sich die hohen Investitionskosten in eine LED-Flutlichtanlage nicht rechnen.
Eine optimale und normgerechte Be- und Ausleuchtung der Sportstätte für den reinen Sportbetreib erreichen Sie nach wie vor mit einer konventionellen Beleuchtung – effektiv und kostensparend!

Konformität der Leuchtmittel
Einsatz von MH-Lampen uneingeschränkt möglich

Zur Konformität mit den Verordnungen (EG) Nr. 245/2009, (EU) Nr. 347/2010 und (EU) Nr. 2015/1428:
Seit der Einführung von LED-Lösungen kommt es immer wieder zu unkorrekten Aussagen, dass alle Halogen-Metalldampflampen (kurz HIT-Lampen), auch bekannt als HQI-, HRI- oder HPI-Lampen, von der EU nach der Verordnung (EG) 245/2009 verboten sind. Diese Aussage ist falsch und entspricht nicht der aktuellen europäischen Gesetzgebung: Zum einen erfolgt hier eine Verwechslung mit dem generellen Verbot von Quecksilberdampflampen, besser bekannt als HQL-Lampen. Zum anderen bezieht sich die Richtlinie nur auf Lampen, die gewisse Anforderungen z. B. hinsichtlich der Energieeffizienz nicht einhalten.

Unsere BLV STATURION® Halogen-Metalldampflampen sind auch von der aktuell geltenden Energieeffizienz-Verordnung (EU) 2019/2020, die am 01. September 2021 in Kraft getreten ist, nicht betroffen.


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